Erstgespräch

Erstgespräch

Sie können jederzeit online einen Termin für ein Erstgespräch am Telefon buchen. In der Regel können Sie mit mir innerhalb der nächsten 1-3 Arbeitstage einen Termin vereinbaren.

Ein Erstgespräch am Telefon dauert 20 Minuten und ist kostenlos, da noch keine Rechtsfragen beantwortet werden können. Wir klären Ihre Anliegen und skizzieren mögliche Vorgehensweisen. Danach sollten Sie in der Lage sein zu entscheiden, was Sie wirklich brauchen – und mit wem Sie Ihr Anliegen bearbeiten möchten. Könnte meine Unterstützung für Ihr Anliegen hilfreich sein oder wären andere Fachleute oder Fachstellen aus meinem Netzwerk besser geeignet als ich?

Beratung

Beratung

Es gibt Situationen im Leben, in denen eine Aussensicht hilfreich sein kann, um in der eigenen Angelegenheit weiterzukommen.

Manchmal fehlen Ihnen einfach nur Informationen, die für Ihre Entscheidfindung unerlässlich sind. Sobald Sie mehr wissen, fühlen Sie sich sicherer. Sie können freier denken, neue Sichtweisen zulassen oder bereits Entscheidungen treffen.

Vielleicht haben Sie schon so viele Informationen von so vielen Seiten erhalten, dass Ihnen das Sortieren und Priorisieren schwer fällt. Hier kann ich Sie dabei unterstützen, Ihre Kriterien und Handlungsmöglichkeiten zu konkretisieren. Das ist ein erster Schritt zur Selbstermächtigung und ermöglicht Ihnen, zu selbstbewussten Entscheidungen zu finden.

Sie stehen erst einmal vor einem riesigen Berg und fühlen sich von der Grösse der Aufgabe erdrückt? Dann können wir gemeinsam prüfen, ob der Berg wirklich so gross ist, wie er Ihnen erscheint, wie Sie Ihren Aufstieg vorbereiten können, was der erste Schritt sein könnte, welche Etappen Sie gefahrlos alleine passieren können. Und ob Sie wirklich eine Bergführerin am Seil benötigen.

Sie können jederzeit einen Beratungstermin online buchen. Ein Erstgespräch am Telefon dauert 20 Minuten und ist kostenlos, da noch keine Rechtsfragen beantwortet werden können. Wir klären Ihre Anliegen und skizzieren mögliche Vorgehensweisen. Danach sollten Sie in der Lage sein zu entscheiden, was Sie wirklich brauchen, ob meine Unterstützung für Ihr Anliegen hilfreich sein könnte oder ob andere Fachpersonen besser geeignet wären, diese mit Ihnen zu bearbeiten.

Zweitmeinung

Zweitmeinung

Manchmal meldet sich ein ungutes Bauchgefühl. Sie haben bereits eine Rechtsauskunft oder Fachmeinung erhalten und können sich nicht entscheiden, ob sie dieser vertrauen können. Eine Zweitmeinung kann Ihnen die Sicherheit geben, dass die ursprüngliche Auskunft richtig ist oder dass sie zwar grundsätzlich richtig ist, aber dabei ein für Sie wichtiger Aspekt unter ging.

Ambivalenzen gehören zur Entscheidfindung. Je grösser Ihre Sorge ist, etwas 'falsch' zu entscheiden, weil für Sie soviel auf dem Spiel steht (z.B. Gesundheit, Beziehungen, Geld), desto grösser kann Ihre Hemmung sein, sich in die eine oder andere Richtung zu bewegen. Wenn die Situation von Ihnen eine baldige Entscheidung erfordert, dann sollten Sie so rasch als möglich wieder handlungsfähig werden, um Ihre Sache selbst in die Hand zu nehmen.

Wenn Sie von einer Anwältin, einem Anwalt in einem laufenden Mandat vertreten werden, dann legen Sie ihr oder ihm gegenüber Ihr Bedürfnis nach einer Zweitmeinung am besten gleich offen. Eine Zweitmeinung kann Ihr Vertrauen stärken und die Zusammenarbeit verbessern. Das wird auch Ihre Rechtsvertretung schätzen.  

Sie können jederzeit einen Beratungstermin online buchen. Ein Erstgespräch am Telefon dauert 20 Minuten und ist kostenlos. Wir klären Ihre Anliegen und skizzieren mögliche Vorgehensweisen. Eine Zweitmeinung kann gut auch in Form einer einmaligen Beratung zu einem Fixpreis eingeholt werden. Denn Aufgabe und Zeitumfang lassen sich klar begrenzen.

Gemeinsame Rechtsberatung

Gemeinsame Rechtsberatung

Sie möchten gemeinsam zur Beratung kommen?

Das ist dann sinnvoll, wenn Sie sich über alle wichtigen Punkte bereits grundsätzlich einig geworden sind. Dann nehmen wir uns die Details vor und können gleich zur Sache kommen.

Oder wenn Sie zuversichtlich sind, dass Sie sich über einen noch offenen wichtigen Punkt werden einigen können. Weil Ihnen dies früher auch schon gelungen ist.

Der Vorteil gemeinsamer Rechtsberatung liegt darin, dass alle Beteiligten zur selben Zeit die gleichen Informationen erhalten. So ist nicht etwa eine Partei besser oder anders informiert als die übrigen Beteiligten – was unnötige Verunsicherung erzeugen kann. Sie können vor Ort und gemeinsam Lösungsansätze entwickeln, das weitere Vorgehen festlegen und einer tragfähigen Vereinbarung näher kommen.

Gemeinsame Rechtsberatung ist ein kostengünstiges Verhandlungsmodell, wenn die Parteien sich schon weitgehend einig sind und sich die Kosten teilen.

Triage

Triage

Sie sind ratlos, an wen Sie sich wenden sollen? Ihre Situation ist unübersichtlich? Hier ist es hilfreich, eine Fachperson einzubeziehen. Sie verfügt über ein professionelles Netzwerk und hat Einblick in die Arbeitsweise anderer.

Gerne empfehle ich Ihnen Fachpersonen verschiedener Fachrichtungen oder spezialisierte Fachstellen. Und zwar dann, wenn sich im Gespräch herausstellt, dass diese entweder für eine bestimmte Fragestellung besser qualifiziert sind, eine bestimmte Leistung günstiger erbringen oder Sie im Zuge einer Herausforderung anderweitig entlasten könnten.

Mein Ziel ist es, Ihnen möglichst mehrere Fachpersonen oder Fachstellen zu empfehlen. Denn Sie sollen ein zu Ihnen passendes Gegenüber auswählen können.

Kurzzeitmodell

Kurzzeitmodell

Die Frage drängt, Sie wünschen sich zeitnah eine Klärung, Ihre Zeitplanung lässt nur ein kleines Fenster für Verhandlungen offen. Etwa dann, wenn innerhalb eines Orchesters oder einer Redaktion ein Konflikt eskaliert und Sie eine Aussprache für notwendig erachten.

Genau dann kann ein Kurzzeitangebot sinnvoll sein. Es setzt voraus, dass ich, Sie und andere Konfliktparteien Vorarbeit leisten. Nur so kann ich mir rasch einen Überblick verschaffen und das Vorgehen (Auslegeordnung, Vorgespräche) fundieren.  Danach kann ein moderiertes Gespräch in grösserer Runde effizient geführt werden.

Je kürzer die Gespräche sein sollen, desto umfangreicher wird die Vorarbeit, so die Faustregel.

Wollen Sie z.B. innerhalb dreier Wochen eine Scheidungskonvention unter Dach und Fach haben? Dann müssen Sie in den nächsten Tagen zielgerichtet Unterlagen zu Einkommen, Ausgaben, Vermögen, Gesellschaften, Liegenschaften, Altersvorsorge zusammenstellen. Sie wünschen, die Scheidungskonvention an einem Tag oder Wochenende durchzuverhandeln? Dann brauchen beide Ehegatten bis dahin alle Unterlagen. Diese sind inzwischen angemessen aufbereitet, vertrauliche Gespräche mit der Rechtsvertretung haben stattgefunden.

Sind Sie gut vorbereitet, kennen Sie Ihre Zahlen, haben Sie Verhandlungsoptionen zur Hand – dann können Sie in den Gesprächen selbstbewusst und flexibel agieren. Somit erhöht sich die Chance auf eine kurzfristige Realisierung Ihres Vorhabens.

Wir legen gemeinsam fest, wie wir vorgehen wollen und wieviel Zeit dafür aufgewendet werden soll. Das Kurzzeitmodell führe ich je nach Konstellation der Parteien als Beratung, Coaching, Mediation oder als Verhandlung im Verfahren des Collaborative Law and Practice (CLP) durch. Es ist möglich, sich bei einem Kurzzeitmodell auf einen Fixpreis zu verständigen.

Fixpreise

Fixpreise

Aufgrund meiner guten Erfahrungen mit selbstkompetenten Klientschaften schlage ich Ihnen ein in der Branche völlig neues Fixpreismodell vor.

Sie formulieren Ihre Ziele und legen fest, was Ihnen die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch eine Fachanwältin wert ist.

Anschliessend werde ich Ihnen offen sagen, ob Ihre Annahme über die notwendige Investition unrealistisch, sportlich, machbar oder eindeutig zu hoch ist.

Wir legen gemeinsam fest, wofür diese Honorarstunden aufgewendet werden sollen.

Im Gespräch lege ich Ihnen gerne dar, wie das Fixpreismodell funktioniert.

Coaching

Coaching

Coaching ist ein strukturiertes Verfahren, in dem wir Ihr aktuelles Anliegen zeitlich begrenzt bearbeiten. Wir streben an, Sie bald (wieder) handlungsfähig zu machen. Sie fassen Mut, Entscheidungen zu treffen und werden meine Begleitung längerfristig nicht mehr benötigen.

Coaching kann Sie in den unterschiedlichsten Situationen ermächtigen. Sie nehmen z.B. an einer Mediation teil, haben ein entscheidendes Gespräch vor sich oder führen ein Gerichtsverfahren ohne Rechtsvertretung. Gemeinsam entwickelte Handlungsmöglichkeiten können Sie darin unterstützen, sich in das Gegenüber und seine Reaktionen hineinzudenken und taktisch geschickt vorzugehen.

Ein Coaching richtet sich nach Ihren Themen, Terminen und Kompetenzen. Es ist als Kurzzeitcoaching, als Fixpreismodell oder auch als Kombination daraus denkbar.

Wenn Sie Anwältin oder Anwalt sind, dann beachten Sie bitte das Tool Für Anwältinnen und Anwälte.

Moderation

Moderation

Sie haben ein wichtiges Gespräch vor sich und möchten sich einig werden. Etwa bei Familienkonflikten, in Erbengemeinschaften oder in einer Firma. Eine Moderatorin, ein Moderator strukturiert den Gesprächsverlauf und entlastet die Beteiligten.

Als Moderatorin bin ich dafür besorgt, dass die Anwesenden gleichermassen zu Wort kommen und ihre Beiträge von den anderen wahrgenommen werden. Manchmal braucht es Nachfragen, damit eine Botschaft verständlich wird. Ausserdem gilt es, die vereinbarten Themen zu behandeln, die Zeitvorgaben einzuhalten und ein faires Gesprächsklima zu schaffen. Am Ende fasse ich für Sie die Ergebnisse zusammen: Was haben Sie vereinbart, was bleibt vorläufig offen, was steht als nächstes an?

Wenn Gespräche dringend sind oder das Budget begrenzt ist, bietet sich ein Kurzzeitmodell an, kombinierbar mit einem Fixpreis.

Mediation

Mediation

Wo Menschen miteinander leben, lernen oder arbeiten, gibt es unweigerlich auch Konflikte. Richtig schwierig wird es erst, wenn es wiederholt nicht gelingen will, sich zu verständigen und eine Lösung zu finden, die von den Beteiligten als fair empfunden wird. Etwa wenn die eine Seite sich durchsetzt und die Bedingungen diktiert – und die andere im Gegenzug Vereinbarungen unterläuft, kaum hat man sich darauf verständigt. Solche Erfahrungen lassen uns mutlos, traurig oder wütend zurück.

Mediation kann für Sie eine Möglichkeit sein, Konflikte anders zu bearbeiten als bisher. Sie bestimmen die zu bearbeitenden Themen, ich strukturiere unser Vorhaben und lotse Sie mitsamt den anderen Medianden durch das Verhandlungsgeschehen.

Mediation gründet auf einem strukturierten Verfahren und setzt bei den Beteiligten die Bereitschaft zur Kooperation voraus. Sind die Medianden und Mediandinnen untereinander in etwa gleich stark und bereit, sich auf Verhandlungen einzulassen, kann die Mediation gelingen. Ist das Gefälle unter den Parteien jedoch gross, werde ich ihnen vorschlagen, allfällig vorhandene Rechtsvertretungen in die Mediation einzubeziehen oder die Verhandlungen gleich im Verfahren des Collaborative Law and Practice (CLP) zu führen.

Mediation ist eine vergleichsweise günstige Methode. Die Bearbeitung desselben Konflikts in einem behördlichen oder gerichtlichen Rahmen ist in etwa doppelt so teuer, ausserdem teilen sich die Konfliktparteien die Mediationskosten.

Mediation ist auch als Kurzzeitmediation sowie zu einem Fixpreis möglich.

Collaborative Law and Practice (CLP)

Collaborative Law and Practice (CLP)

Sie stossen an dieser Stelle auf ein Verhandlungsmodell mit Zukunft. ‚Collaborative Law and Practice’ (kurz: CLP) bringt die Parteien mit ihrer jeweiligen Rechtsvertretung an den runden Tisch. Das ist ungewöhnlich und bricht mit dem Bild sich streitender Parteien und ebenso sich streitender Rechtsvertretungen. Anwältinnen und Anwälte, die im CLP-Modell verhandeln, sind vom Verband clp Schweiz zertifiziert. Sie verfügen über viel Verhandlungserfahrung und idealerweise auch über eine Mediationsausbildung, um Gesprächssituationen zu entschärfen und zu einer konstruktiven Lösungsfindung beizutragen.

CLP wird von denselben Grundsätzen geleitet wie die Mediation: aussergerichtlich, freiwillig, respektvoll, fair, interessenbasiert, lösungsorientiert. Zum Verhandlungsteam stossen bei Bedarf weitere Fachpersonen, die je nach Aufgabe parteilich oder allparteilich tätig sind, z.B. als Familienfachperson, KinderspezialistIn, FinanzexpertIn.

Die CLP-AnwältInnen sind gleichzeitig ihrer Klientschaft verpflichtet als auch ‚dem grossen Ganzen’, wie z.B. den Interessen der nicht anwesenden Kinder, der angestrebten Vereinbarung, dem konstruktiven Fortgang der Gespräche, der Entwicklung fairer, realisierbarer und nachhaltiger Lösungen. Das versammelte fachliche Wissen und methodische Können kommt in seiner Breite allen Beteiligten zugute, stärkt die Verhandlungskompetenzen und ermöglicht tragfähige Vereinbarungen.

Das CLP-Modell ist auch als Kurzzeitmodell und/oder zum Fixpreis denkbar.

Vereinbarungen

Vereinbarungen

Vereinbarungen sind eine gute Sache für alle, die bei ihrer Entstehung aktiv mitgewirkt haben. Sie enthalten idealerweise alle wichtigen Regelungen, die untereinander Klarheit schaffen und Frieden stiften.

Vereinbarungen können auch erst einmal nur für eine kurze Zeit geschlossen werden. Damit gewinnen Sie Zeit, um z.B. einige Wochen lang über die nächsten zehn Jahre zu verhandeln. Typisch hierfür sind Vereinbarungen für eine Übergangszeit oder auch reine Verhandlungsvereinbarungen, in denen zunächst nur die Modalitäten des Verhandelns geregelt werden.

Das Verhandeln kann in einigen Fällen erst beginnen, wenn zuvor über das Verhandeln verhandelt wurde. Das klingt komplizierter als es wirklich ist. Ziel ist es immer, Ihnen die Sicherheit zu vermitteln, dass Ihnen auch grössere Vereinbarungen glücken können. Das
ist besonders dann gegeben, wenn Ihre Verhandlungen über das Verhandeln an sich oder über kleinere Vereinbarungen bereits erfolgreich waren.

Am Ende von Verhandlungen, von Mediation oder CLP steht immer eine Vereinbarung, mit der die Verhältnisse geklärt und die gegenseitigen Verpflichtungen fixiert werden. Vereinbarungen können einen beliebigen Inhalt haben, da es einzig darauf ankommt, was die Verhandlungsparteien genau regeln möchten. Machen Sie sich keine Gedanken über die Formulierung auch komplizierter Regelungen. Das gehört zum alltäglichen Handwerk einer Fachanwältin.

Verträge

Verträge

Beziehungen sind heute offener definiert als je. Entsprechend vielfältig sind die Vertragsarten, die im Bereich des Familienrechts geschlossen werden können. Ausserhalb des Ehe-, Partnerschafts- oder Konkubinatsvertrages werden heute Verträge unter mehreren Eltern geschlossen. Patchwork- und Regenbogenfamilien wünschen sich ebenfalls rechtlich abgesicherte Verhältnisse.

Ziehen Sie eine Trennung in Betracht oder treten Sie ein Erbe an? Dann können andere Formen von Verträgen für Sie wichtig werden, etwa eine Scheidungs-/Auflösungskonvention sowie ein Erbvertrag oder Erbverzichtsvertrag.

Sie finden im Internet eine ganze Reihe an Standard-Vorlagen. Es braucht erfahrungsgemäss mehr Zeit, eine solche Vorlage zu korrigieren und zu ergänzen als eine Vorlage von Grund auf neu zu erstellen. Wählen Sie lieber gleich die Anfertigung eines Vertrages, den ich auf Ihre spezifische Situation zuschneide. Ich verfüge über leicht anzupassende Textbausteine, die ich im Zuge meiner Berufserfahrung verfeinert habe. Das erlaubt mir eine Kombination aus Effizienz und Massarbeit, die hohe Qualitätsansprüche erfüllt und gleichzeitig kostenbewusst ist.

Bis ein Vertrag steht, braucht es Schritte von allen Beteiligten. Bereits der Vertragsentwurf empfiehlt sich als Werk aller Beteiligten. Wer in die Lösungsfindung eingebunden ist, wer sich dem Gegenüber und den auseinanderstrebenden Vorstellungen stellt, agiert und wird Teil der Lösung. Anders ist es, wenn eine Partei im Alleingang einen Vertragsentwurf mit ihrer Rechtsvertretung tätigt und diesen anschliessend der anderen Partei vorlegt. Regelmässig fühlt sich letztere vor den Kopf gestossen oder übervorteilt – und die Lösungsfindung ist erst einmal blockiert.

Wollen Sie zielführend zu einem Vertragsabschluss kommen, binden Sie mit meiner Unterstützung die andere Partei bereits in den Vertragsentwurf ein. Dies kann z.B. in Form einer gemeinsamen Rechtsberatung, Mediation oder CLP geschehen.

Unterhaltsberechnung

Unterhaltsberechnung

Seit 1. Januar 2017 gilt ein neues Unterhaltsrecht. Die Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern wird der Vielfalt der Familienrealitäten angepasst.

Es spielt keine Rolle mehr, ob die Eltern von Kindern miteinander verheiratet sind oder nicht. Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass seine Eltern nicht nur seinen Barunterhalt decken (Lebenshaltungs-, Gesundheits- und Ausbildungskosten), sondern sich auch über ihre jeweiligen Anteile an der Betreuung verständigen. Damit sollen allfällige entstehende Nachteile untereinander ausgeglichen werden, je nachdem auch in Form eines Betreuungsunterhalts.

Die Anpassung ist begrüssenswert, nur führt sie mangels detaillierter Ausgestaltung durch den Gesetzgeber noch nicht zu einer einheitlichen Praxis. Gerichte, Anwältinnen und Anwälte sind unterschiedlicher Auffassung, das Bundesgericht hat sich noch nicht geäussert, es kursieren unterschiedliche Berechnungstabellen und Richtlinien in den verschiedenen Kantonen (und teilweise sogar innerhalb desselben Kantons). Die betroffenen Eltern können sich bis auf weiteres auch auf behördliche Auskünfte nicht mehr verlassen. Das schafft Verunsicherung.

Und es schafft neue Herausforderungen für die Berechnungsweise. Die Familienrealitäten haben sich seit einer Generation nochmals erheblich verändert. Wir treffen heute die unterschiedlichsten Familienmodelle an, in denen Kinder aufwachsen. Es gibt alleinerziehende Eltern mit und ohne Engagement des anderen Elternteils oder neuer Partnerschaften sowie fortgesetzte Familiengründungen mit neuen Kindern – bis hin zu Kindern mit vier Eltern.

Es gleicht dem Bau eines Mobiles, innerhalb dieser Vielfalt zu einem ausgewogenen Berechnungsmodell zu finden. So muss etwa der tatsächlich geleistete, persönliche Betreuungsanteil der Eltern berücksichtigt werden. Geschwister sollen möglichst gleichbehandelt werden, die ökonomische Leistungsfähigkeit und die Betreuung durch neue Partnerinnen und Partner spielt eine wesentliche Rolle. Schliesslich sind die neuen Familienformen höchst dynamisch. Was heute gilt, kann sich in einem Jahr ganz anders darstellen.

Als erstes vergegenwärtigen Sie mir Ihre persönliche Situation. Darauf gründet eine Berechnung, die Ihre Familiensituation und die unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigt. Denn die Familienmitglieder sollen die Berechnung als ausgewogen und fair akzeptieren können. Das gelingt in der Regel nur auf einvernehmlicher Basis in aussergerichtlichen Verhandlungsmodellen wie z.B. gemeinsamer Rechtsberatung, Mediation oder Collaborative Law and Practice (CLP).

 

Liegenschaftenabrechnung

Liegenschaftenabrechnung

Sind Liegenschaften Bestandteil Ihres Vermögens, wird spätestens bei einer Scheidung darüber abgerechnet. Sie können dies aber auch zu beliebigen anderen Zeitpunkten tun, z.B. wenn Sie Ihr Haus schon während der Beziehung verkaufen oder bis über die Scheidung hinaus halten wollen. Das betrifft ebenso Konkubinatspaare, die gemeinsam eine Liegenschaft erworben haben und sich nun trennen.

Die Liegenschaftenabrechnung berührt unterschiedlichste Themen (etwa Hypothek, Darlehen, Erbvorbezüge, 2. Säule, Investitionen, Renovationen) und beruht oft auf einer umfangreichen Dokumentation.

Meine Aufgabe sehe ich darin, Ihnen über eine fundierte Abrechnung hinaus Klarheit über den Vorgang zu verschaffen. Was sich zunächst scheinbar als kompliziert darstellt, können Sie bald gut nachvollziehen. Und somit in Ihrer eigenen Sache informierte Entscheidungen treffen.

Vermögensaufteilung

Vermögensaufteilung

Viele Menschen haben innerhalb ihrer Beziehung klare Vorstellungen darüber, wem was zusteht. Sie gleichen dieses Bild mit ihrer 'inneren Buchhaltung' ab, in der mitunter über Jahre hinweg materielle und immaterielle 'Guthaben' und 'Schulden' mitgeführt werden. Am Ende einer Beziehung wird abgerechnet, buchstäblich. Doch was ist nun fair?

Ich kann Ihnen als Fachperson helfen, im Zuge Ihrer emotionalen Befunde die Aufteilung und Berechnung zu versachlichen.

Ausgehend von einem Stichtag für die Berechnung tragen Sie die vermögensrelevanten Dokumente zusammen. Dann gilt es, noch unklare Positionen zu bewerten (etwa Auto, Aktien, Ferienwohnung, Lebensversicherungspolice).

In einem dritten Schritt wird das Eigengut aussortiert. Dazu zählt, was die Parteien vor der Ehe schon hatten oder was ihnen während der Ehe unentgeltlich zufiel – sofern es am Stichtag noch vorhanden ist. Auch gilt es im Auge zu haben, wer wieviel innerhalb des eigenen Vermögens umverteilt hat oder in die Güter des anderen oder in gemeinschaftliche Güter (z.B. Liegenschaft) investiert hat.

Am Ende lassen sich verschiedene Varianten ausrechnen. Wie sieht es aus, wenn etwa die eine Partei den Betrieb und die andere Partei die Liegenschaft übernehmen würde und die Ferienwohnung im gemeinschaftlichen Eigentum verbliebe? Es kann für Ihre Entscheidfindung auf dem Weg zur Einigung hilfreich sein, wenn ich für Sie unterschiedliche Varianten ausrechne.

Gut möglich, dass die beiden Parteien nachverhandeln, weil die Berechnung (noch) nicht mit der ‚inneren Buchhaltung’ übereinstimmt. Weil sich vielleicht neue Fragen stellen, die wir gemeinsam bearbeiten müssen.

Mein Ziel ist es, Sie in den Vorgang einzubeziehen und Ihnen die Auswirkungen dieser oder jener Variante des Ausgleichs deutlich zu machen. Am Ende ist eine Scheidungskonvention immer auch das Ergebnis von Kompromissen, denen sich beide Parteien geöffnet haben. Diese Gegenseitigkeit erhöht die Chance, eine Aufteilung als fair empfinden zu können.

Für Anwältinnen und Anwälte

Für Anwältinnen und Anwälte

Was auch immer Sie gerade beschäftigt, Sie belastet, Ihnen den Schlaf raubt, Fehlleistungen generiert, Ihr Engagement für Ihre Klientschaft und Ihre Lust an der Arbeit schmälert – hier kann eine Aussensicht einer Berufskollegin hilfreich sein.

Denn Sie möchten – wie ich auch – Ihre Arbeit möglichst selbstbestimmt tun und Ihre Energie auf das Ihnen Wesentliche verwenden. Ein erster Schritt kann sein, dass wir Ihre Mandatsstruktur und die Arbeitsabläufe analysieren. Dabei stossen wir möglicherweise auf Strukturen, die Sie (und bisweilen auch die Klientschaft) hemmen. Was lässt sich zeitnah ändern und was möchten Sie längerfristig angehen? Oder wir durchleuchten z.B. ein aktuelles Mandat und die damit verbundenen verzwickten Fragestellungen taktischer, rechnerischer oder rechtlicher Art. Dabei stossen wir vielleicht auf Verhaltensweisen, die Sie ändern möchten.

Sie sind die Expertin, der Experte für Ihren Fall. Ich kann Sie darin unterstützen, z.B. eine wichtige Berechnung (Unterhalt, Güterrecht) zu machen oder argumentative und taktische Varianten zu entwickeln, die Sie und Ihren Fall weiterbringen.

Das Tarifmodell ist einfach und flexibel:

Sie können jederzeit online einen Termin für ein kostenloses Telefongespräch von 20 Minuten buchen.

Im Falle eines Coachings über einen bestimmten Zeitraum hinweg können wir anstatt eines Stundenansatzes auch einen Fixpreis vereinbaren. Ebenso denkbar ist eine Flatrate, wenn Sie eine längere Begleitung in unregelmässiger Frequenz wünschen.

Im Falle eines Kolloquiums in einem aktuellen Mandat kommt eine Variante in Betracht, die Sie wenig bis gar nichts kostet, ausser Ihre eigene Zeit. Aus kollegialen Gründen bin ich gerne bereit, zum selben Tarif zu arbeiten, den Sie mit Ihrer Klientschaft vereinbart haben und dieser weiterverrechnen können.


Carola Reetz


Carola  Reetz

lic.iur. Rechtsanwältin

Fachanwältin SAV Familienrecht
Mediatorin SAV
Collaborative Lawyer clp Schweiz
Professional Coach IMB
Systemische Supervisorin ief


„Ich möchte Ihnen noch mal ganz herzlich für Ihre Unterstützung danken. Denke, dass wir alleine nie zu solch einer guten und für mich bzw. uns beide fairen Lösung gekommen wären. Der erste Schritt in ein eigenständiges Leben ist somit getan.“

„Bin froh und glücklich, dass dieser grosse Schritt so gut gegangen ist. Vielen Dank für Ihre Unterstützung: fachliche, aber vor allem moralische. Danke und alles Gute.“

„Ich möchte mich noch einmal bei Ihnen für das Gespräch bedanken. Sie haben mir zu einer neuen Perspektive verholfen.“

„Du hast mir die Augen geöffnet, was selbstbestimmtes Arbeiten (und Leben) heissen könnte, wie hoch der Preis dafür ist – und wie gross der Gewinn. Das ist unschätzbar wertvoll, vielen herzlichen Dank.“

„Sie haben mich mit Ihrer Klarheit und Ihrem strukturierten Denken wirklich zurück zum Ursprung gebracht. Es ist ausserhalb des möglichen, materiellen Wertes. Ich bin mir dessen sehr bewusst und Ihnen zu tiefstem Dank verpflichtet. Keine Selbstverständlichkeit in der heutigen Zeit.“

„Ich möchte Ihnen mitteilen, dass unser heutiger Termin für mich extrem bedeutend war und mir viel geholfen hat. Herzlichen Dank.“

„Endlich kann ich wieder nach vorne schauen und bin kein Häufchen Elend mehr, so wie Sie mich kennengelernt haben. Dank Ihrer Hilfe und Unterstützung. Vielen, vielen Dank für alles.“



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*1964 in Deutschland

seit 1979 in der Schweiz, Bürgerin von Zürich

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Deutsch, Englisch

Bevorzugte Tätigkeitsgebiete
Ehe-/Partnerschafts- und Familienrecht, Mediation, Collaborative Law and Practice, Coaching, insb. Legal Coaching



 

 


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