für KlientInnen

Erstkontakt

Sie möchten mich kontaktieren? Der Erstkontakt erfolgt über ein kostenfreies Telefongespräch. Einen Termin können Sie hier buchen.

Sie möchten Kontakt zu einer Anwältin/Mediatorin, weil Sie etwas beschäftigt, von dem Sie wissen, dass es eine rechtliche Dimension und eine grosse persönliche Tragweite für Sie und Ihre Familie / Ihre Firma / Ihr Umfeld hat. Vielleicht haben Sie Fragen und Unsicherheiten, Sie möchten bald Antworten bekommen und mehr Sicherheit erlangen.

Im ersten Telefonat werde ich mich dafür interessieren, wo Sie gerade stehen, was Sie beschäftigt, welche Schritte Sie bis hierher unternommen haben, welche Vorstellungen Sie über das weitere Vorgehen entwickelt haben, was Ihre Ziele sind und vieles mehr.

Zunächst werde ich in Ihrem Interesse keine Rechtsfragen beantworten oder Erzählungen / Unterlagen / Berechnungen kommentieren. Sie sollen sich in Ruhe überlegen können, in welcher Art von Rolle Sie mich konsultieren möchten: brauchen Sie eher eine parteiliche Beratung für sich selbst oder eher eine allparteiliche Fachperson für ein gemeinsames Vorgehen zusammen mit der anderen Partei? Wenn einmal die Weiche in die eine oder andere Richtung gestellt wurde, kann später nicht mehr zurück gewechselt werden. Aus einer parteilichen Beratung für eine Partei kann nicht eine allparteiliche Beratung, Moderation oder Mediation für zwei Parteien werden (und vice versa). Daher ist diese Entscheidung für Sie wichtig und Sie bestimmen damit auch den Stil, das Setting und das Vorgehen.



Tarif

Mein Normaltarif als Fachanwältin/Mediatorin ist aktuell CHF 360.- pro Stunde pauschal (nicht MwSt-pflichtig), es kommt also nichts mehr hinzu, ausser wenn ich für Sie aus der Stadt Zürich hinaus reisen müsste.

Bei unterdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen), die Sie mir anhand Ihrer letzten Steuererklärung darlegen können, käme ich Ihnen gerne entgegen.
Bei überdurchschnittlichen Anforderungen (Fremdsprache, komplexe Ausgangslage, spezielle Rechtsfragen, internationale Verhältnisse etc.) kann der Stundenansatz auch höher ausfallen. Es gibt seit langem keine Honorarempfehlungen der Anwaltsverbände mehr, das Anwaltshonorar ist frei.

Erkundigen Sie sich über die in verschiedenen Rechtsbereichen üblichen Honorarhöhen (ohne/mit Fachanwaltstitel, weniger oder mehr Berufserfahrung) oder fragen Sie mich einfach offen danach, das erläutere ich Ihnen auch gerne im ersten Telefonat oder Treffen.

Über das Honorar wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. In Mediationen und anderen Fällen mit mehreren Parteien wird das Honorar zwischen Ihnen geteilt – in welchem Verhältnis, das werden Sie aushandeln. Rechnungen werden alle ein bis drei Monate gestellt, damit Sie zeitnah kleinere Beträge bezahlen können und nicht etwa erst am Ende der Zusammenarbeit eine grössere Rechnung erhalten.