für KlientInnen
Erstkontakt
Sie möchten mich kontaktieren? Der Erstkontakt erfolgt über ein kostenfreies Telefongespräch. Einen Termin können Sie hier buchen.
Sie möchten Kontakt zu einer Anwältin/Mediatorin, weil Sie etwas beschäftigt, von dem Sie wissen, dass es eine rechtliche Dimension und eine grosse persönliche Tragweite für Sie und Ihre Familie / Ihre Firma / Ihr Umfeld hat. Vielleicht haben Sie Fragen und Unsicherheiten, Sie möchten bald Antworten bekommen und mehr Sicherheit erlangen.
Im ersten Telefonat werde ich mich dafür interessieren, wo Sie gerade stehen, was Sie beschäftigt, welche Schritte Sie bis hierher unternommen haben, welche Vorstellungen Sie über das weitere Vorgehen entwickelt haben, was Ihre Ziele sind und vieles mehr.
Zunächst werde ich in Ihrem Interesse keine Rechtsfragen beantworten oder Erzählungen / Unterlagen / Berechnungen kommentieren. Sie sollen sich in Ruhe überlegen können, in welcher Art von Rolle Sie mich konsultieren möchten: brauchen Sie eher eine parteiliche Beratung für sich selbst oder eher eine allparteiliche Fachperson für ein gemeinsames Vorgehen zusammen mit der anderen Partei? Wenn einmal die Weiche in die eine oder andere Richtung gestellt wurde, kann später nicht mehr zurück gewechselt werden. Aus einer parteilichen Beratung für eine Partei kann nicht eine allparteiliche Beratung, Moderation oder Mediation für zwei Parteien werden (und vice versa). Daher ist diese Entscheidung für Sie wichtig und Sie bestimmen damit auch den Stil, das Setting und das Vorgehen.
Ich möchte für mich selbst weiterkommen.
Wenn Sie sich so entscheiden, dass Sie im Moment v.a. für sich selbst eine Beratung möchten, dann werde ich gerne mit Ihnen in eine parteiliche Rolle gehen. Das bedeutet, dass ich nur für Sie da bin, an Ihrer Seite stehe und Ihre Sicht auf die Welt zu erfassen suche. Das kann auch bedeuten, situativ eine wohlwollend-kritische Distanz einzunehmen, um Sie z.B. vor Schaden zu bewahren. Sie dürfen jederzeit offene Worte von mir erwarten, denn Sie möchten informierte Entscheide treffen, für sich selbst einstehen und gut verhandeln können.
Einige mögliche Konstellationen parteilichen Arbeitens mit Ihnen in der aktuellen (Konflikt-) Situation sehen Sie in der Illustration rechts.
Wenn Sie im Moment keinen Kontakt mit der anderen Konfliktpartei haben und später gerne eine Mediatorin / Mediator für gemeinsame Gespräche mit der anderen Partei, eine prozessierende Anwältin/Anwalt oder sonst eine Fachperson hinzuziehen möchten, dann empfehle ich Ihnen gerne solche aus meinem Netzwerk.




Wir möchten gemeinsam weiterkommen.
Wenn Sie eine Chance und einen Mehrwert in respektvollen, interessenbasierten und lösungsorientierten Gesprächen mit der anderen Partei unter Hinzuziehung einer Fachperson sehen, dann bin ich gerne in einer allparteilichen Rolle für beide Parteien da. Das bedeutet, sich beiden Seiten gleichermassen zuzuwenden, beide zu verstehen suchen und zwischen Ihnen zu ‚übersetzen‘, damit Sie sich gegenseitig besser oder anders als bisher verstehen können.
Ob es eine gemeisame Beratung, (Co-) Mediation, Konfliktmoderation oder eine Mischform werden soll, werden wir besprechen, denn es soll für Sie, Ihre Fragestellungen und Erwartungen möglichst gut passen. Eine gemeinsame Beratung setzt jedoch voraus, dass Sie sich im wesentlichen bereits einig sind, keine gröberen Konflikte mehr haben und nur noch Detailfragen geklärt und ggf. Ihre Vereinbarung schriftlich abgefasst werden soll.
Wenn Sie oder beide Parteien eine eigene (rechtliche) Hintergrundberatung in der Mediation oder eine Zweitmeinung zur gemeinsamen Beratung möchten, so empfehle ich Ihnen gerne Fachpersonen aus meinem beruflichen Netzwerk.



Tarif
Mein Normaltarif als Fachanwältin/Mediatorin ist aktuell CHF 360.- pro Stunde pauschal (nicht MwSt-pflichtig), es kommt also nichts mehr hinzu, ausser wenn ich für Sie aus der Stadt Zürich hinaus reisen müsste.
Bei unterdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen), die Sie mir anhand Ihrer letzten Steuererklärung darlegen können, käme ich Ihnen gerne entgegen.
Bei überdurchschnittlichen Anforderungen (Fremdsprache, komplexe Ausgangslage, spezielle Rechtsfragen, internationale Verhältnisse etc.) kann der Stundenansatz auch höher ausfallen. Es gibt seit langem keine Honorarempfehlungen der Anwaltsverbände mehr, das Anwaltshonorar ist frei.
Erkundigen Sie sich über die in verschiedenen Rechtsbereichen üblichen Honorarhöhen (ohne/mit Fachanwaltstitel, weniger oder mehr Berufserfahrung) oder fragen Sie mich einfach offen danach, das erläutere ich Ihnen auch gerne im ersten Telefonat oder Treffen.
Über das Honorar wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. In Mediationen und anderen Fällen mit mehreren Parteien wird das Honorar zwischen Ihnen geteilt – in welchem Verhältnis, das werden Sie aushandeln. Rechnungen werden alle ein bis drei Monate gestellt, damit Sie zeitnah kleinere Beträge bezahlen können und nicht etwa erst am Ende der Zusammenarbeit eine grössere Rechnung erhalten.
